Beitragsordnung (Jahresbeitrag)

Folgende Jahresbeiträge werden ab dem 01.07.2019 erhoben (für 2019 anteilig):

Jugend
0 - 13 Jahre
30,- Euro
 
14 - 18 Jahre
36,- Euro
Erwachsene
ab 19 Jahre
60,- Euro
 
Paare
93,- Euro
Familienbeitrag
Paarbeitrag + 15€ pro Kind
ab 108,- Euro
Sonderregelungen
Auszubildende
36,- Euro
 
Schüler ab 18 Jahre
36,- Euro
 
Studenten
36,- Euro
 
verwitwete Rentner/innen
30,- Euro
 
Förderbeitrag
36,- Euro

Die Einstufung nach Lebensalter wird durch das Geburtsjahr bestimmt, um unterjährige Beitragsanpassungen zu vermeiden.

Der Paarbeitrag gilt nicht nur für Ehepaare, sondern ebenfalls für alle anderen eheähnlichen Lebenspartnerschaften.

Der Familienbeitrag gilt solange die Kinder im Haushalt der Eltern leben und sich in der Ausbildung befinden.

Den Förderbeitrag zahlen Mitglieder, die den Verein unterstützen möchten, aber nicht am Gildeleben teilnehmen. Diese Mitgliedschaft beinhaltet nur das Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.

Der Mitgliedsbeitrag wird bei unterjährigem Eintritt anteilsmäßig abgerechnet.

Auf Antrag an den Gildemeister kann der geschäftsführende Vorstand ein Gildemitglied für maximal 1 Jahr beitragsfrei stellen.

Beitragsordnung